Ein Arbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma aus Dortmund hat wegen Urlaubs keine Überstunden ausbezahlt bekommen. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof. Das Urteil könnte Folgen haben.
Jens Gursky, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Dortmunder Partnergesellschaft Becker Gursky Verhoeven, vertritt in diesem Fall die Dortmunder Zeitarbeitsfirma Koch Personaldienstleistungen GmbH.